Allgemeine Auftrags- und Geschäftsbedingungen (AGB)
Baudissin Studio
Inhaber: Andreas Graf von Baudissin
Norderdamm 4, D-25746 Heide/Holstein
T: +49 (0) 40 68371040

1. Geltungsbereich
1.1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Aufträge zwischen Von Baudissin Studio, d.i. Andreas Graf von Baudissin, Norderdamm 4, D-25746 Heide/Holstein (im Folgenden „Designer“ oder „Auftragnehmer“ genannt) und dem Auftraggeber ausschließlich. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber eigene allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese den hier aufgeführten Bedingungen entgegenstehen.
1.2. Abweichungen von den hier genannten Bedingungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).

2. Vertragsgegenstand & Mitwirkungspflicht
2.1. Der Designer erbringt Leistungen in den Bereichen Grafikdesign, Illustration sowie Webdesign auf Basis der im jeweiligen Angebot vereinbarten Spezifikationen.
2.2. Zulieferung: Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer alle für die Ausführung des Projekts notwendigen Inhalte (Texte, Bilder, Zugangsdaten) zeitnah zur Verfügung zu stellen.
2.3. Feedback-Pflicht: Der Auftraggeber verpflichtet sich, Entwürfe oder Projektschritte innerhalb von 10 Werktagen zu prüfen und eine Rückmeldung oder Freigabe zu erteilen.
2.4. Folgen fehlender Mitwirkung: Bleibt eine Rückmeldung trotz Aufforderung aus, ist der Designer berechtigt, die weitere Bearbeitung einzustellen und die bis dahin erbrachten Leistungen gemäß Punkt 4.5 abzurechnen.
2.5. Webdesign umfasst die Gestaltung und technische Realisierung. Hosting, Domain-Verwaltung sowie die rechtliche Prüfung von Inhalten sind nicht Leistungsbestandteil, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

3. Urheberrecht und Nutzungsrechte
3.1. Jeder Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.
3.2. Der Designer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte (einfaches Nutzungsrecht, sofern nicht anders vereinbart).
3.3. Eigentumsvorbehalt: Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars auf den Auftraggeber über. Bis dahin ist jede Nutzung untersagt.

4. Vergütung, Anzahlungen & Abrechnung bei Verzögerung
4.1. Die Vergütung erfolgt auf Grundlage des individuellen Angebots. Preisangaben sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als Festpreis gekennzeichnet sind.
4.2. Zahlungsmodalitäten & Anzahlung: Soweit im Angebot nicht anders vereinbart, wird das Honorar nach folgendem branchenüblichen Meilenstein-Modell fällig: 30 % bei Auftragserteilung (Anzahlung), 30 % bei Präsentation der ersten Entwürfe und 40 % nach Projektabnahme vor Übergabe der Reinzeichnung bzw. dem Go-Live der Website. Bei Neukunden oder kleineren Einzelaufträgen behält sich der Designer vor, eine Anzahlung von bis zu 100 % per Vorkasse zu vereinbaren.
4.3. Fremdleistungen: Der Auftraggeber stellt den Designer von sämtlichen Verbindlichkeiten aus im Namen des Kunden gebuchten Fremdleistungen (z. B. Stockfotos, Hosting) frei.
4.4. Kündigung: Bei vorzeitiger Kündigung durch den Auftraggeber behält der Designer den Anspruch auf Vergütung der bereits erbrachten Leistungen sowie Entschädigung gemäß § 648 BGB.
4.5. Abrechnung bei Projektstillstand: Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z. B. ausbleibendes Feedback gemäß Punkt 2.3), ist der Designer berechtigt, die bereits erbrachten Leistungen (auch Entwürfe oder Teilleistungen) sofort in Rechnung zu stellen. Dies gilt insbesondere, wenn das Projekt über einen Zeitraum von mehr als 4 Wochen aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers ruht.

5. Abnahme (Abnahmefiktion gemäß § 640 Abs. 2 BGB)
5.1. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Designer dem Auftraggeber nach Fertigstellung eine angemessene Frist von 10 Werktagen zur Abnahme gesetzt hat und der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat.
5.2. Die produktive Nutzung (z. B. Liveschaltung, Drucklegung) gilt ebenfalls als Abnahme.

6. Haftung und Gewährleistung
6.1. Der Designer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Designer nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt.
6.2. Technik-Ausschluss: Keine Haftung für Störungen durch Updates von Drittanbietern (Plugins, CMS, Browser) oder Änderungen am Hosting nach Abnahme.
6.3. Rechtliche Prüfung: Die Prüfung auf wettbewerbs-, marken- oder datenschutzrechtliche Zulässigkeit obliegt allein dem Auftraggeber.

7. Gestaltungsfreiheit
7.1. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Änderungswünsche nach Produktionsbeginn werden zusätzlich berechnet.
7.2. Der Auftraggeber versichert, zur Verwendung aller übergebenen Vorlagen berechtigt zu sein und stellt den Designer von Ansprüchen Dritter frei.

8. Digitale Daten
8.1. Die Herausgabe von offenen Arbeitsdateien (.ai, .psd, Roh-Code) is nicht geschuldet und bedarf einer gesonderten Vergütung.
8.2. Mit Übergabe von CMS-Zugangsdaten endet die Haftung für die technische Integrität der Website.

9. Eigenwerbung
9.1. Der Designer darf die Arbeiten für die Eigenwerbung (Portfolio, Website, Social Media) nutzen und namentlich als Urheber auftreten. Bei Webprojekten ist der Designer berechtigt, einen dezenten Urheber-Link im Footer zu platzieren, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich in Textform widerspricht.

10. Wartung und Support
10.1. Ohne monatlichen Wartungsvertrag enden die Leistungen mit der Abnahme. Support-Anfragen werden nach Verfügbarkeit und aktuellem Honorarsatz berechnet.
10.2. Fremdeingriffe durch den Auftraggeber in die technische Struktur führen zum Erlöschen der Gewährleistung.

11. Schlussbestimmungen
11.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Designers, sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
11.2. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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